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Mit dem russischen Überfall auf die Ukraine endete das »Ende der Geschichte« (Francis Fukuyama). Unter dem Eindruck dieser Zeitenwende verhandelte die Rechts- und Staatswissenschaftliche Sektion der Görres-Gesellschaft im September 2022 über die Sicherheitsordnung in Europa. Der Sammelband umfasst die in Aachen gehaltenen Referate. Sie reichen vom sachverständigen Zeugenbericht des früheren deutschen Botschafters in der Ukraine über eine zeithistorische Einordnung, Referaten zur völker- und völkerstrafrechtlichen Bewertung des Krieges und seiner Vorgeschichte bis hin zu einem…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem russischen Überfall auf die Ukraine endete das »Ende der Geschichte« (Francis Fukuyama). Unter dem Eindruck dieser Zeitenwende verhandelte die Rechts- und Staatswissenschaftliche Sektion der Görres-Gesellschaft im September 2022 über die Sicherheitsordnung in Europa. Der Sammelband umfasst die in Aachen gehaltenen Referate. Sie reichen vom sachverständigen Zeugenbericht des früheren deutschen Botschafters in der Ukraine über eine zeithistorische Einordnung, Referaten zur völker- und völkerstrafrechtlichen Bewertung des Krieges und seiner Vorgeschichte bis hin zu einem Hintergrundbeitrag zu inner-orthodoxen religiösen Konfliktlinien zwischen Russland und der Ukraine. Die Referate werfen einerseits analytisch den Blick zurück auf verpasste Chancen und die zunehmende Entzweiung zwischen Russland und dem »Westen«, wagen andererseits mit der gebotenen Vorsicht auch Ausblicke nach vorne und fragen nach den Grundzügen einer zukünftigen europäischen Sicherheitsordnung.
Autorenporträt
Prof. Dr. Matthias Friehe, Studium der Rechtswissenschaft in Marburg, Kaliningrad und Poitiers, Promotion durch die Philipps-Universität Marburg bei Prof. Dr. Steffen Detterbeck zur Dienstherrnfähigkeit der Kirchen. Referendariat im Bezirk des OLG Frankfurt a. M. Seit 2018 Qualifikationsprofessor für Staat- und Verwaltungsrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden. Seit 2020 Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft. Forschungsschwerpunkte u.a. im Parlamentsrecht, Wahlrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Religionsverfassungsrecht, Kulturgüterschutzrecht und Beamtenrecht. Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, Leiter der dortigen Forschungsstelle 'Recht und Religion' sowie Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie im Vorstand der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft, zugleich Leiter der Sektion für Rechts- und Staatswissenschaft der Görres-Gesellschaft. Berater der Kommission VIII (Wissenschaft und Kultur) der Deutschen Bischofskonferenz sowie Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Der Völkerrechtsgedanke scheint in Zeiten Putin'scher Aggression einen schweren Stand zu haben, so Rezensent Christian Hartmann, dem der von Arnd Uhle und Matthias Friehe herausgegebene Band jedoch Hoffnung macht. Denn hinter einmal etablierte Standards, meint der Rezensent nach der Lektüre, fällt die Gesellschaft, historisch betrachtet, längerfristig meist nicht mehr zurück. Der besprochene Band versammelt, freut sich Hartmann, Texte nicht nur von Wissenschaftlern, sondern auch von Juristen. Hartmann zählt einige der verhandelten Themen auf, es geht unter anderem um die Russlandpolitik der NATO in den 1990ern, Putins Missbrauch von Begriffen wie Genozid sowie die Frage, ob sich der russische Präsident irgendwann vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten muss. Besonders heikel, das zeigt Hartmann ein Text Philipp Sauters, ist die Frage der Atomenergie beziehungsweise möglicher Reaktorkatastrophen im umkämpften Gebiet.

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