Das spanische und das deutsche Recht kennen Sicherheiten, die ein Bauträger zugunsten des Erwerbers von Wohneigentum stellen muss. So hat der spanische Gesetzgeber in Art. 19 Ley de Ordenación de la Edificación vom 05.11.1999 eine Pflichtversicherung eingeführt, um die Rechtssicherheit und Bauqualität zu erhöhen und den Verbraucherschutz zu stärken. Diese Ziele werden auch in der deutschen Literatur immer wieder im Zusammenhang mit Bauträgersicherheiten genannt. Nach einer eingehenden Darstellung der rechtlichen Regelungen beider Länder wird anhand dieser Kriterien untersucht, ob und inwieweit diese Ziele durch die spanische Lösung erreicht werden und ob sich eine Pflichtversicherung eventuell auch für den deutschen Gesetzgeber als Modell eignet.
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