Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) regelt die Versorgung und Unterstützung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie deren Hinterbliebenen. Es umfasst Vorschriften zu Ansprüchen auf Versorgung bei Dienstunfällen, Invalidität, Dienstbeschädigungen und Ruhestand. Außerdem enthält es Regelungen zu Übergangsgebührnissen, Berufsförderung und Eingliederungshilfen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Ziel des SVG ist es, den besonderen Anforderungen und Risiken des Soldatenberufs gerecht zu werden und soziale Absicherung zu gewährleisten.
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