Das Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) regelt in Deutschland die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung und Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten an innerdienstlichen Angelegenheiten innerhalb der Bundeswehr. Ziel des Gesetzes ist es, die Interessenvertretung von Soldaten rechtlich abzusichern und demokratische Strukturen in der Truppe zu stärken, ohne dabei die militärische Führungsstruktur zu beeinträchtigen.
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