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Die dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen ist die zentrale Völkerrechtsnorm über die Allokation von Verfügungsrechten über natürliche Ressourcen. Sie ist Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts der Völker und kommt in der staatlichen Souveränität zum Ausdruck. Arne Reißmann zeigt in seiner Studie, dass die Völkerrechtsgemeinschaft es als ein globales Anliegen betrachtet, dass diese Norm gewahrt und verwirklicht wird. Staaten, internationale Organisationen und Gerichte berufen sich regelmäßig auf die Norm. Dies gilt insbesondere in drei Situationen der Fremdbestimmung: in nicht…mehr

Produktbeschreibung
Die dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen ist die zentrale Völkerrechtsnorm über die Allokation von Verfügungsrechten über natürliche Ressourcen. Sie ist Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts der Völker und kommt in der staatlichen Souveränität zum Ausdruck. Arne Reißmann zeigt in seiner Studie, dass die Völkerrechtsgemeinschaft es als ein globales Anliegen betrachtet, dass diese Norm gewahrt und verwirklicht wird. Staaten, internationale Organisationen und Gerichte berufen sich regelmäßig auf die Norm. Dies gilt insbesondere in drei Situationen der Fremdbestimmung: in nicht selbstregierten und in besetzten Gebieten sowie in Gebieten unter der Kontrolle nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen. Der Autor untersucht vor diesem Hintergrund, welche Pflichten und Rechte den Inhabern der Gebietskontrolle sowie Drittstaaten, der EU und den UN in Bezug auf diese Norm und auf die Nutzung natürlicher Ressourcen in den drei Situationen der Fremdbestimmung zukommen.
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Autorenporträt
Arne Reißmann studierte Rechts- und Politikwissenschaft in Hamburg und spezialisierte sich dabei auf das Völker- und Europarecht. Sein Studium wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Nach dem Ersten Staatsexamen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Andreas von Arnauld am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel, wo er auch seine Dissertation verfasste. Sein juristisches Referendariat absolvierte Arne Reißmann am Kammergericht Berlin mit Stationen u.a. bei den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages und in einer auf Umweltrecht und Umweltschutz spezialisierten Kanzlei.