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Eines der Ziele Brasiliens ist es, "das Wohl aller zu fördern, ohne Vorurteile hinsichtlich der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Hautfarbe, des Alters oder irgendeiner anderen Form der Diskriminierung" (BRASILIEN, 1988). Das IAO-Übereinkommen 111, das der Staat unterzeichnet hat, spricht sich ebenfalls für die Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt aus und definiert den Begriff Diskriminierung in Artikel 1, a als jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen…mehr

Produktbeschreibung
Eines der Ziele Brasiliens ist es, "das Wohl aller zu fördern, ohne Vorurteile hinsichtlich der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Hautfarbe, des Alters oder irgendeiner anderen Form der Diskriminierung" (BRASILIEN, 1988). Das IAO-Übereinkommen 111, das der Staat unterzeichnet hat, spricht sich ebenfalls für die Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt aus und definiert den Begriff Diskriminierung in Artikel 1, a als jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft, die zur Folge hat, dass die Chancengleichheit oder die Gleichbehandlung in Beschäftigung oder Beruf zerstört oder verändert wird (INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION, 1958).Trotz der oben genannten Vorschriften ist in der Praxis in einem großen Teil der Unternehmenswelt immer noch eine gewisse Nachlässigkeit der Unternehmensleiter bei der Förderung von Maßnahmen zur Einbeziehung von Minderheitengruppen in ihren Räumen zu beobachten, entweder aus Stagnation und Anpassung an das Diktat einer rückständigeren Kultur, die ihnen beigebracht wurde, oder aus Angst, durch die Annahme so genannter progressiverer Maßnahmen eine mögliche Zielgruppe zu verlieren.
Autorenporträt
Abschluss in Buchhaltungswissenschaften an der Universidade Paulista (2013). Derzeit ist er Inhaber/Technischer Leiter von Cálculo Exato Associação Contábil LTDA, mit Fachkenntnissen im Bereich Sachverständigenwesen/Arbeitsrecht als Ergebnis von Spezialisierungen an akademischen Gremien. Er verfügt über Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung und Betreuung von Unternehmen.