Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahren vor den Sozialgerichten. Es legt fest, wie Klagen und Streitigkeiten im Sozialrecht - etwa zu Renten, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe - geführt werden. Das SGG bestimmt die Zuständigkeiten der Sozialgerichte, Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichts sowie Verfahrensabläufe, Fristen und Rechtsmittelmöglichkeiten. Ziel des Gesetzes ist es, sozialrechtliche Ansprüche effizient und gerecht zu klären.
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