Mit der F deralismusreform 2006 wurde das Recht der Spielhallen aus der konkurrierenden Zust ndigkeit f r das Recht der Wirtschaft nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG in die ausschlie liche Zust ndigkeit der L nder bergeleitet. Sie nehmen dies zunehmend zum Anlass, das gesamte Geschehen in und um Spielhallen zu reglementieren, mit dem Ziel, das gewerbliche Geld-Gewinnspiel zur ckzudr ngen. Das Recht des gewerblichen Gewinnspiels, insbesondere auch das Recht der Ger teaufstellung wurde jedoch bewusst nicht in die Kompetenzverlagerung mit einbezogen und ist in der Gewerbeordnung sowie der SpielV ersch pfend durch Bundesrecht geregelt. Die normativ definierte Kompetenzmaterie des Spielhallenrechts ist im Wesenlichen nach Ma gabe der Gewerbeordnung zu bestimmen und gegen das Recht des Gewinnspiels abzugrenzen. Die Studie zeigt auf, dass die L nder derzeit in zahlreichen Bestimmungen der Spielhallen- und Gl cksspielgesetzgebung sowie im Gl cksspiel nderungsstaatsvertrag die Trennung der Kompetenzsph ren des Bundes und der L nder missachten.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno




