Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung und den wirtschaftlich attraktiven Gewinnmöglichkeiten sind sportliche Wettbewerbe von Spielmanipulationen bedroht. Die Autorin untersucht zunächst die Anwendung des § 263 StGB auf Sportwettbetrugsfälle und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermögensinteressen des Wettanbieters durch den Betrugstatbestand ausreichend geschützt sind. Danach untersucht die Autorin die im Jahr 2017 durch das 51. StrÄndG eingefügten Straftatbestände (§§ 265c und 265d StGB): die Schutzzwecke, die konkrete Ausgestaltung und die konkreten Tatbestandsmerkmale.Die Untersuchung…mehr
Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung und den wirtschaftlich attraktiven Gewinnmöglichkeiten sind sportliche Wettbewerbe von Spielmanipulationen bedroht. Die Autorin untersucht zunächst die Anwendung des § 263 StGB auf Sportwettbetrugsfälle und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermögensinteressen des Wettanbieters durch den Betrugstatbestand ausreichend geschützt sind. Danach untersucht die Autorin die im Jahr 2017 durch das 51. StrÄndG eingefügten Straftatbestände (§§ 265c und 265d StGB): die Schutzzwecke, die konkrete Ausgestaltung und die konkreten Tatbestandsmerkmale.Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass wegen der restriktiven Auslegungen für die unbestimmten Merkmale (z.B. die Beeinflussung zugunsten des Wettbewerbsgegners, berufssportliche Wettbewerbe, »in wettbewerbswidriger Weise« usw.) die Anwendungsbereiche beider Tatbestände in der Praxis enger gefasst werden als vom Gesetzgeber vorgesehen sein dürfte. Auch die Auffangfunktionen des § 265d StGB lassen sich anzweifeln.
Xinyi Liu studierte von 2010 bis 2014 im Bachelorstudiengang in China an der Wuhan Universität Rechtswissenschaften und Germanistik. Von 2012 bis 2013 verbrachte sie zwei Auslandssemester an der Philipps-Universität Marburg. Nach dem Bachelor absolvierte sie von 2015 bis 2017 einen Masterstudiengang (LL.M.) mit Schwerpunkt Kriminologie und internationalem Strafrecht an der Universität zu Köln. Von 2017 bis 2021 verfasste sie ihre Dissertation unter der Betreuung von Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul Waßmer und schloss ihre Promotion an der Universität zu Köln ab.
Inhaltsangabe
Einleitung: Einführung in die Problematik - Gang der Untersuchung1. Strafrechtliche Sanktionierung der Spielmanipulation durch Bestechung vor der Einführung der neuen Tatbestände der 265c - 265e StGB: Spielmanipulation durch Bestechung ohne Sportwettbezug - Spielmanipulation durch Bestechung mit Sportwettbezug - Fazit2. Einführung in die neuen Strafvorschriften - 265c, 265d und 265e StGB: Entstehungsgeschichte - Überblick über die neuen Straftatbestände der 265c und 265d StGB - Praktische Relevanz unter Berücksichtigung der PKS - Fazit3. Schutzzwecke der 265c und 265d StGB: Allgemeines: Rechtsgüterschutz und Einschränkung des Strafgesetzgebers - Geschützte Rechtsgüter - Verhältnis der Rechtsgüter untereinander - Fazit4. Ausgestaltung der neuen Tatbestände der 265c und 265d StGB: Allgemeines - Gemeinsame Merkmale von 265c StGB und 265d StGB - Spezifische Merkmale im Sinne des 265c StGB - Spezifische Merkmale im Sinne des 265d StGB - Exkurs: Besonders schwere Fälle, 265e StGB - FazitZusammenfassung der ErgebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Einleitung: Einführung in die Problematik - Gang der Untersuchung1. Strafrechtliche Sanktionierung der Spielmanipulation durch Bestechung vor der Einführung der neuen Tatbestände der 265c - 265e StGB: Spielmanipulation durch Bestechung ohne Sportwettbezug - Spielmanipulation durch Bestechung mit Sportwettbezug - Fazit2. Einführung in die neuen Strafvorschriften - 265c, 265d und 265e StGB: Entstehungsgeschichte - Überblick über die neuen Straftatbestände der 265c und 265d StGB - Praktische Relevanz unter Berücksichtigung der PKS - Fazit3. Schutzzwecke der 265c und 265d StGB: Allgemeines: Rechtsgüterschutz und Einschränkung des Strafgesetzgebers - Geschützte Rechtsgüter - Verhältnis der Rechtsgüter untereinander - Fazit4. Ausgestaltung der neuen Tatbestände der 265c und 265d StGB: Allgemeines - Gemeinsame Merkmale von 265c StGB und 265d StGB - Spezifische Merkmale im Sinne des 265c StGB - Spezifische Merkmale im Sinne des 265d StGB - Exkurs: Besonders schwere Fälle, 265e StGB - FazitZusammenfassung der ErgebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Rezensionen
»Die an der Universität zu Köln vorgelegte und nun publizierte Dissertation besticht durch Tiefgang und Gründlichkeit und belegt konkret und aktuell die Schwierigkeiten der Anwendung des Betrugstatbestandes (auch) im Sport.« Prof. Dr. Urs Scherrer, in: causa sport, 1/2022
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