Das Europäische Kollisionsrecht liegt in seinen Verordnungen in 24 gleichermaßen verbindlichen Sprachen vor. Die Übersetzungen sind nicht immer gelungen. Es gibt Sprachabweichungen. Die Arbeit untersucht nun am Beispiel ausgewählter Vorschriften des Europäischen Verordnungsrechts, namentlich Art. 22 Abs. 3 Eu-GüVO und Art. 2 Rom II-VO sowie anhand der sog. Euro-Latinismen, inwieweit Sprachdivergenzen Einfluss auf die Rechtsanwendung haben können. Dabei werden etablierte Methoden und Theorien aus der Linguistik, wie die »Frame«-Semantik und die Taxonomie, auf den Rechtstext angewandt und die…mehr
Das Europäische Kollisionsrecht liegt in seinen Verordnungen in 24 gleichermaßen verbindlichen Sprachen vor. Die Übersetzungen sind nicht immer gelungen. Es gibt Sprachabweichungen. Die Arbeit untersucht nun am Beispiel ausgewählter Vorschriften des Europäischen Verordnungsrechts, namentlich Art. 22 Abs. 3 Eu-GüVO und Art. 2 Rom II-VO sowie anhand der sog. Euro-Latinismen, inwieweit Sprachdivergenzen Einfluss auf die Rechtsanwendung haben können. Dabei werden etablierte Methoden und Theorien aus der Linguistik, wie die »Frame«-Semantik und die Taxonomie, auf den Rechtstext angewandt und die rechtslinguistische Auslegungsarbeit in die streng juristische Methodenlehre dogmatisch übergreifend eingeordnet. Die Arbeit ist ein Plädoyer dafür, dass die Rechtslinguistik ganz wesentliche Beiträge für die dogmatische Auslegungsarbeit der Jurisprudenz leistet und - um die besten Ergebnisse zu erzielen - auch herangezogen werden muss.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Sprache und Medialität des Rechts - Language and Media of Law 3
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Autorenporträt
David Cuenca Pinkert, Degree in Law from the University of Cologne with focus on private, procedural and commercial international law; 2017 First State Examination in Law; Academic assistant at the Chair for Private international and comparative Law at the University of Cologne; 2019 Research stay in Rome La Sapienza University; 2020 PhD under the supervision of Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel; 2020 M.A. in Legal Linguistics with focus on Spanish language (University of Cologne); 2021 to 2023 legal clerkship at the Regional Court of Cologne with stations in Berlin and Madrid; 2024 examination to become a state-certified translator for the Spanish language; currently a lawyer in the field of international arbitration at the law firm Busse Disputes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Frankfurt).
Inhaltsangabe
A. EinleitungProblemstellung - Gang der UntersuchungB. Einordnung und VorverständnisEuropäische Rechtslinguistik - Europäisches Kollisionsrecht - SprachdivergenzenC. Sprachdivergenzen beim Anspruchsbegriff in Art. 22 Abs. 3 EuGüVOVorbemerkung: Der Drittschutz im Kontext des internationalprivatrechtlichen Verordnungsrechts - Linguistische Analyse - Rechtliche ErörterungD. Sprachdivergenzen beim Schadensbegriff in der Rom II-VOProblemstellung - Standpunkt des (rechtswissenschaftlichen) Schrifttums - Linguistische Analyse - Rechtliche Erörterung - ErgebnisE. Latinismen zur Vermeidung von Sprachdivergenzen?Zur Rolle des Lateins in der Rechtssprache - Lateinische Bezeichnungen im Europäischen Kollisionsrecht - Art. 2 Abs. 1 Rom II-VO - ErgebnisF. Fazit und Ausblick - Reformbedürftigkeit des EU Sprachenregimes?G. Zusammenfassung der Ergebnisse in ThesenLiteratur- und Stichwortverzeichnis
A. EinleitungProblemstellung - Gang der UntersuchungB. Einordnung und VorverständnisEuropäische Rechtslinguistik - Europäisches Kollisionsrecht - SprachdivergenzenC. Sprachdivergenzen beim Anspruchsbegriff in Art. 22 Abs. 3 EuGüVOVorbemerkung: Der Drittschutz im Kontext des internationalprivatrechtlichen Verordnungsrechts - Linguistische Analyse - Rechtliche ErörterungD. Sprachdivergenzen beim Schadensbegriff in der Rom II-VOProblemstellung - Standpunkt des (rechtswissenschaftlichen) Schrifttums - Linguistische Analyse - Rechtliche Erörterung - ErgebnisE. Latinismen zur Vermeidung von Sprachdivergenzen?Zur Rolle des Lateins in der Rechtssprache - Lateinische Bezeichnungen im Europäischen Kollisionsrecht - Art. 2 Abs. 1 Rom II-VO - ErgebnisF. Fazit und Ausblick - Reformbedürftigkeit des EU Sprachenregimes?G. Zusammenfassung der Ergebnisse in ThesenLiteratur- und Stichwortverzeichnis
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