Die insbesondere in der Literatur verbreitete grundsätzliche Ablehnung der Zulässigkeit von Streitigkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen Rechtssubjekten, welche die im Konstitutionalismus entstandene Impermeabilitätstheorie konserviert, steht im Widerspruch zur modernen Akzeptanz von Streitigkeiten innerhalb und zwischen juristischen Personen. Die aus diesem Widerspruch resultierende Fallgruppenbildung wird im Buch kritisiert. Dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung wird die Interessenpluralität als Konzept gegenübergestellt. Es wird vertreten, dass Teilen des Staates subjektive öffentliche Rechte zustehen können, welche mit aus der Schutznormtheorie entlehnten Kriterien zu ermitteln sind. Das Buch geht über die Erörterung von Insichprozess und Organstreit hinaus. Fallgruppenübergreifende - auch an die juristische Praxis adressierte - Problemlösungsansätze gründen sich auf Analysen u.a. des subjektiven Rechts, des Allgemeinwohls und der Bedeutung der juristischen Person im öffentlichen Recht.
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»Insgesamt kann Bartsch in dem Anliegen, Pfadabhängigkeiten zu durchbrechen und über subjektive Rechte des Staates unvoreingenommen und einzelfallorientiert nachzudenken, nur zugestimmt werden. Allzu pauschalen Verneinungen der Thematik hat Bartsch endgültig den Boden entzogen.« Dr. Benedikt Beckermann, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 6/2019 »Bartsch greift ein vielschichtiges Thema von grundsätzlicher Bedeutung auf und entwickelt in seiner breit angelegten Untersuchung eine Vielzahl von Denkanstößen, überzeugenden oder aber jedenfalls diskussionswürdigen Thesen und Lösungsansätzen. Die Darstellung weist hier und da Wiederholungen und Längen auf, die jedoch teilweise auch auf die verworrene bisherige Diskussion zurückzuführen sind. Jedenfalls aber leistet Bartsch einen ausgesprochen wichtigen Beitrag zur Grundsatzdebatte um die verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Stellung von Hoheitsträgern.« Dr. Boas Kümper, in: Landes- und Kommunalverwaltung, 6/2019







