Die rechtswissenschaftliche Expertise untersucht, ob ein Schutz vor Diskriminierung durch staatliches Handeln im Bundesrecht verankert werden sollte. Zunächst wird untersucht, ob Art. 3 GG, SGB und BGG Menschen ausreichend vor Diskriminierung schützen. Dann analysiert die Expertise, welche Diskriminierungskategorien und -formen ein Benachteiligungsverbot auf Bundesebene abdecken sollte. Zudem beleuchtet sie einen proaktiven und reaktiven Diskriminierungsschutz im öffentlichen Recht, erörtert den Rechtsweg für ein Bundesantidiskriminierungsgesetz und schlägt verschiedene mögliche Rechtsfolgen vor. Eine Grundlage dafür bildet ein Rechtsvergleich mit Spanien, Belgien und den Niederlanden.
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