Das 1995 in Kraft getretene WTO-Subventionsübereinkommen statuiert ein grundsätzliches Verbot von Exportsubventionen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Trotz dieses Verbots nutzen WTO-Mitglieder ihre staatlichen Exportkreditförderprogramme bisweilen zur Subventionierung von Exporten.
Der Verfasser analysiert, inwieweit die Systeme staatlicher Exportkreditförderung in Deutschland (insbesondere die sog. "Hermes-Bürgschaften" des Bundes sowie Exportkredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau) und den USA als verbotene Exportsubventionen im Sinne des WTO-Rechts zu beurteilen sind.
Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit Unterschiede zwischen den beiden nationalen Systemen staatlicher Exportkreditförderung bestehen, die zu Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen deutschen und U.S.-amerikanischen Unternehmen führen können. Außerdem erfolgt eine umfassende Analyse und Diskussion der vielfältigen Maßnahmen zur internationalen Koordination und Harmonisierung staatlicher Exportkreditförderung.
Der Verfasser analysiert, inwieweit die Systeme staatlicher Exportkreditförderung in Deutschland (insbesondere die sog. "Hermes-Bürgschaften" des Bundes sowie Exportkredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau) und den USA als verbotene Exportsubventionen im Sinne des WTO-Rechts zu beurteilen sind.
Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit Unterschiede zwischen den beiden nationalen Systemen staatlicher Exportkreditförderung bestehen, die zu Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen deutschen und U.S.-amerikanischen Unternehmen führen können. Außerdem erfolgt eine umfassende Analyse und Diskussion der vielfältigen Maßnahmen zur internationalen Koordination und Harmonisierung staatlicher Exportkreditförderung.