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Freiheit und Sicherheit, staatliche Überwachung und Grundrechtsschutz - Fragen danach und Antworten darauf sind in der Rechtswissenschaft nicht neu, aber unverändert aktuell und in Bewegung. Auf der Suche nach »best practices« analysiert diese Arbeit anhand einer Methode »wirklichkeitsnaher Rechtsvergleichung« die Regulierung ausgewählter staatlicher Überwachungsbefugnisse und ihre Anwendung in zwei besonders wichtigen, aussagekräftigen Rechtsordnungen. Im Ergebnis unterscheiden sich Gesetzgebung und Überwachungspraxis in Deutschland und Frankreich historisch deutlich, etwa beim Vorhandensein…mehr

Produktbeschreibung
Freiheit und Sicherheit, staatliche Überwachung und Grundrechtsschutz - Fragen danach und Antworten darauf sind in der Rechtswissenschaft nicht neu, aber unverändert aktuell und in Bewegung. Auf der Suche nach »best practices« analysiert diese Arbeit anhand einer Methode »wirklichkeitsnaher Rechtsvergleichung« die Regulierung ausgewählter staatlicher Überwachungsbefugnisse und ihre Anwendung in zwei besonders wichtigen, aussagekräftigen Rechtsordnungen.
Im Ergebnis unterscheiden sich Gesetzgebung und Überwachungspraxis in Deutschland und Frankreich historisch deutlich, etwa beim Vorhandensein spezialgesetzlicher Befugnisse und der rechtsstaatlichen Einhegung eingriffsintensiver Überwachungsbefugnisse. Sie nähern sich aber getrieben durch die Rechtsprechung von EuGH und EGMR zunehmend an. Gleichwohl verbleiben bei Grundrechtsschutz und Anwendungshäufigkeit teilweise signifikante Unterschiede, die vor allem auf eine detailreiche, bewährte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgehen.
Autorenporträt
Max Schulze studierte von 2008 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Universität Paris Panthéon-Assas; studienbegleitend arbeitete er zeitweise in einem MdB-Büro. Nach dem anschließenden Referendariat am Kammergericht war er zunächst als Referent für Bürgerrechte bei der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit tätig, bevor er an der Georg-August-Universität Göttingen seine rechtsvergleichende Dissertation verfasste. Beginnend im November 2020 war er drei Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht in den Dezernaten von BVR Paulus und BVR Wolff tätig. Seit November 2023 ist er Referent im Bundesministerium der Justiz.