Die Staatsschulden wachsen. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden mißachtet. Der Ausgleich der wirtschaftlichen Schäden aus den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie soll die Kreditaufnahmen rechtfertigen. Die Zentralbanken helfen mit monetärer Staatsfinanzierung, vertrags- und verfassungswidrig. Die Gerichte nehmen die Rechtsbrüche hin, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Die in der Föderalismusreform 2009 in das Grundgesetz geschriebenen Schuldenbremsen widersprechen wirtschaftlicher Vernunft. Der Fiskalpakt 2012 hat Schuldenbremsen für fast alle Unionsstaaten verbindlich…mehr
Die Staatsschulden wachsen. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden mißachtet. Der Ausgleich der wirtschaftlichen Schäden aus den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie soll die Kreditaufnahmen rechtfertigen. Die Zentralbanken helfen mit monetärer Staatsfinanzierung, vertrags- und verfassungswidrig. Die Gerichte nehmen die Rechtsbrüche hin, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Die in der Föderalismusreform 2009 in das Grundgesetz geschriebenen Schuldenbremsen widersprechen wirtschaftlicher Vernunft. Der Fiskalpakt 2012 hat Schuldenbremsen für fast alle Unionsstaaten verbindlich gemacht. Die Austeritätszwänge hatten verheerende wirtschaftliche und politische Folgen. Die notwendige Einheit der Wirtschafts- und Währungs- mit einer Sozialunion zwingt zum Finanzausgleich. Die Souveränität der Unionsvölker läßt diese Politik nicht zu. Die Geldversorgung der Staaten durch ihre Zentralbanken, unmittelbar oder mittelbar, begründet keine Schulden. Der Staat hat keine Forderungen gegen sich selbst.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
* 1940 Hütten/Pommern; Altsprachliches Abitur Berlin 1960; Studium der Rechte Berlin, Bonn, Tübingen; 1964, 1969 Staatsexamina Berlin; 1969 Dr. iur. FU Berlin; 1986 Habilitation Staats-, Verwaltungs-, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft I, Hamburg; 1969-80 Rechtsanwalt in Berlin; 1972-78 Professor für Wirtschaftsrecht Berlin Abendstudium; 1978-89 Universitätsprofessor Wirtschaftsrecht Hamburg; seit 1989 Ordinarius für öffentliches Recht Erlangen-Nürnberg; 2005 emeritiert.
Inhaltsangabe
A. EinleitungB. Texte zur SchuldenbremseDefizitprotokoll - Art. 136 AEUV - Fiskalpakt - Art. 109, Art. 109 a, Art. 115, Art. 143 d GGC. Monetäre Staatsfinanzierung durch das ESZB und die EZBLegalität der Maßnahmen der EZB und des ESZB - Maßnahmen der Staatsfinanzierung der EZB und des ESZB - Übernahme von Staatsanleihen am Sekundärmarkt - TARGET 2- System - Monetäre EurorettungD. Haushaltsdisziplin der MitgliedstaatenArt. 126 AEUV, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Six-Pack - FiskalpaktE. Europäischer StabilitätsmechanismusArt. 136 Abs. 3 AEUV - Relativierung des Bail-out-Verbots - Konditionierung - Unmittelbarer Erwerb von StaatsanleihenF. Finanz- und Budgethoheit der VölkerSouveränität der Bürger Deutschlands - Finanz- und Budgethoheit - Wirtschaftsregierung der EUG. Sanierung oder Abwicklung von KreditinstitutenForderungsrisiko der Gläubiger - Systemrelevanz von GeldinstitutenH. Schuldenbremsen ohne ökonomische VernunftScheitern der Haushaltsdisziplinierung - Von der Stabilitäts- zur Schuldengemeinschaft - Monetäre Finanzierung des StaatesI. Entwicklungsbehinderung durch SchuldenbremsenEuropäistische Visionen und Schuldengrenzen - Erfolglose Austeritätspolitik - Zukunftsvorsorge durch kreditierte InvestitionenJ. Schuldenbremsen und SozialstaatFinanzierung des Sozialstaates - Versorgung ohne Beitrag zum Gemeinwohl - GeldverteilungK. Kreditäre GeldvermehrungMißbrauch globaler Geldmengen - Unrecht des GlobalismusL. Doktrin von Schulden des Staates gegenüber dem StaatZentralbank und Geschäftsbanken Akteure der Geldversorgung - Finanzierung des Staates - Schulden des Staates durch monetäre Staatsfinanzierung ? - Verteilungspolitik - Plakative Kritik der StaatsschuldendoktrinAnhänge 1 - 4Literatur- und Stichwortverzeichnis
A. EinleitungB. Texte zur SchuldenbremseDefizitprotokoll - Art. 136 AEUV - Fiskalpakt - Art. 109, Art. 109 a, Art. 115, Art. 143 d GGC. Monetäre Staatsfinanzierung durch das ESZB und die EZBLegalität der Maßnahmen der EZB und des ESZB - Maßnahmen der Staatsfinanzierung der EZB und des ESZB - Übernahme von Staatsanleihen am Sekundärmarkt - TARGET 2- System - Monetäre EurorettungD. Haushaltsdisziplin der MitgliedstaatenArt. 126 AEUV, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Six-Pack - FiskalpaktE. Europäischer StabilitätsmechanismusArt. 136 Abs. 3 AEUV - Relativierung des Bail-out-Verbots - Konditionierung - Unmittelbarer Erwerb von StaatsanleihenF. Finanz- und Budgethoheit der VölkerSouveränität der Bürger Deutschlands - Finanz- und Budgethoheit - Wirtschaftsregierung der EUG. Sanierung oder Abwicklung von KreditinstitutenForderungsrisiko der Gläubiger - Systemrelevanz von GeldinstitutenH. Schuldenbremsen ohne ökonomische VernunftScheitern der Haushaltsdisziplinierung - Von der Stabilitäts- zur Schuldengemeinschaft - Monetäre Finanzierung des StaatesI. Entwicklungsbehinderung durch SchuldenbremsenEuropäistische Visionen und Schuldengrenzen - Erfolglose Austeritätspolitik - Zukunftsvorsorge durch kreditierte InvestitionenJ. Schuldenbremsen und SozialstaatFinanzierung des Sozialstaates - Versorgung ohne Beitrag zum Gemeinwohl - GeldverteilungK. Kreditäre GeldvermehrungMißbrauch globaler Geldmengen - Unrecht des GlobalismusL. Doktrin von Schulden des Staates gegenüber dem StaatZentralbank und Geschäftsbanken Akteure der Geldversorgung - Finanzierung des Staates - Schulden des Staates durch monetäre Staatsfinanzierung ? - Verteilungspolitik - Plakative Kritik der StaatsschuldendoktrinAnhänge 1 - 4Literatur- und Stichwortverzeichnis
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826