Die wohl komplexeste Problematik des Phänomens Stalking ist, dass viele der klassischen Stalkinghandlungen Ausdruck eines sozialadäquaten Verhaltens sein können. Ziel der Untersuchung ist die Beantwortung der Frage, wo das normale Alltagsverhalten endet und unter welchen Voraussetzungen Stalking die Legitimität strafbaren Unrechts erfährt. Auf der Basis eines umfassenden empirischen Teils wird nachgewiesen, dass Stalking als Strafunrecht begründende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu qualifizieren ist. Den Abschluss bildet der Entwurf eines eigenen Stalkingstraftatbestands de lege ferenda.
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