§§ 362-396 (2025) erörtert - mit eigenständigen, dogmatisch fundierten Lösungen - komplexe Rechtsaspekte zur Erfüllung bei Zahlung mit Kryptowährungen und im bargeldlosen Zahlungsverkehr, zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung und informiert über die Hinterlegungsgesetze der Länder, die geänderte Definition der öffentlichen Versteigerung und die Neuregelung des Selbsthilfeverkaufs.
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