Das Bundesministerium für Finanzen sah sich gezwungen, sein bisheriges Schreiben zur Teilwertabschreibung zu überarbeiten. Die wesentlichste Neuerung besteht in der Abschaffung der Bandbreitenregelung. Der vorliegende Entwurf des BMF weicht in einem wesentlichen Punkt von der Rechtsprechung des BFH ab.
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