Seit einiger Zeit lässt sich das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken vermehrt beobachten. Dass durch Hassrede in sozialen Netzwerken nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen angegriffen wird, sondern auch gesamtgesellschaftliche Folgen wie etwa Verstummungseffekte drohen, hat auch der Gesetzgeber erkannt und in den letzten Jahren mit zahlreichen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen reagiert. Die Arbeit nimmt das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken näher in den Blick und analysiert, ob das geltende Strafrecht dieses strafrechtlich erfassen und sanktionieren kann. Dabei wird insbesondere auch das im Jahr 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus einer näheren Betrachtung unterzogen und untersucht, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, sein selbst gestecktes Ziel - die bessere Erfassung und Sanktionierung von Hassrede in sozialen Netzwerken - zu erreichen.
»Die Arbeit von Bulut stellt eine gründliche Erarbeitung eines strafrechtlichen Sachbereichs dar und stellt die gesetzgeberischen Aktivitäten der letzten Jahre zur Begegnung der Hassrede im Internet auf den Prüfstand. Dabei deckt sie Schwächen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowohl in der Konzeption als auch in der konkreten Umsetzung auf. Nicht zuletzt ihre vorliegende Arbeit sollte Anlass sein, die tatsächliche Entwicklung der Diskursformen in sozialen Medien im Blick zu behalten und mit Augenmaß nachzusteuern. Hierbei dürfte ein wesentlicher Hebel sein, das Gefühl der Täter zu verunsichern, im Internet vor Inanspruchnahme sicher zu sein.« Dr. Immo Graf, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, 2/2025