Seit einiger Zeit lässt sich das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken vermehrt beobachten. Dass durch Hassrede in sozialen Netzwerken nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen angegriffen wird, sondern auch gesamtgesellschaftliche Folgen wie etwa Verstummungseffekte drohen, hat auch der Gesetzgeber erkannt und in den letzten Jahren mit zahlreichen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen reagiert. Die Arbeit nimmt das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken näher in den Blick und analysiert, ob das geltende Strafrecht dieses strafrechtlich…mehr
Seit einiger Zeit lässt sich das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken vermehrt beobachten. Dass durch Hassrede in sozialen Netzwerken nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen angegriffen wird, sondern auch gesamtgesellschaftliche Folgen wie etwa Verstummungseffekte drohen, hat auch der Gesetzgeber erkannt und in den letzten Jahren mit zahlreichen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen reagiert. Die Arbeit nimmt das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken näher in den Blick und analysiert, ob das geltende Strafrecht dieses strafrechtlich erfassen und sanktionieren kann. Dabei wird insbesondere auch das im Jahr 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus einer näheren Betrachtung unterzogen und untersucht, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, sein selbst gestecktes Ziel - die bessere Erfassung und Sanktionierung von Hassrede in sozialen Netzwerken - zu erreichen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Yeliz Bulut studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nachdem sie 2020 das erste Staatsexamen abschloss, promovierte sie dort unter Betreuung von Professorin Dr. Ingke Goeckenjan. Daneben war sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Seit 2023 ist sie Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Hamm mit Stationen unter anderem beim Deutschen Bundestag und bei international tätigen Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf und London.
Inhaltsangabe
1. Einleitung2. Das Phänomen Hassrede in sozialen NetzwerkenA. Soziale Netzwerke:Begriffsbestimmung - Funktionsweise - Häufig genutzte soziale Netzwerke - Kommunikation in sozialen NetzwerkenB. HassredeBegriff der Hassrede - Online-Hassrede vs. Offline-Hassrede - Die Beteiligten -Erscheinungsformen von Hassrede in sozialen Netzwerken - Abgrenzung zu anderen internetbasierten Phänomenen - Empirische Erkenntnisse über Hassrede in sozialen Netzwerken - Erklärungsansätze für internetbasierte Hassrede - Folgen3. Strafbarkeit der Hassrede in sozialen NetzwerkenA. Relevante Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des StGBAnwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Tatbegehung im Internet - Inhaltsbegriff des 11 Abs. 3 StGB - Strafrechtlich relevante Tathandlungen in sozialen Netzwerken - Täterschaft und Teilnahme - Strafzumessung auf RechtsfolgenseiteB. Relevante Straftatbestände aus dem Besonderen Teil des StGBSpannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG - Delikte gegen den demokratischen Rechtsstaat - Straftatfördernde Delikte und Delikte gegen die öffentliche Ordnung - Ehrverletzungsdelikte - Delikte gegen die persönliche Freiheit4. Abschließende BewertungStrafrechtlicher Schutz vor Hassrede - Zielerreichung des GBRH? - Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung im Internet als reale Herausforderungen - Rolle des Strafrechts und außerstrafrechtliche Bewältigungsstrategien
1. Einleitung2. Das Phänomen Hassrede in sozialen NetzwerkenA. Soziale Netzwerke:Begriffsbestimmung - Funktionsweise - Häufig genutzte soziale Netzwerke - Kommunikation in sozialen NetzwerkenB. HassredeBegriff der Hassrede - Online-Hassrede vs. Offline-Hassrede - Die Beteiligten -Erscheinungsformen von Hassrede in sozialen Netzwerken - Abgrenzung zu anderen internetbasierten Phänomenen - Empirische Erkenntnisse über Hassrede in sozialen Netzwerken - Erklärungsansätze für internetbasierte Hassrede - Folgen3. Strafbarkeit der Hassrede in sozialen NetzwerkenA. Relevante Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des StGBAnwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Tatbegehung im Internet - Inhaltsbegriff des 11 Abs. 3 StGB - Strafrechtlich relevante Tathandlungen in sozialen Netzwerken - Täterschaft und Teilnahme - Strafzumessung auf RechtsfolgenseiteB. Relevante Straftatbestände aus dem Besonderen Teil des StGBSpannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG - Delikte gegen den demokratischen Rechtsstaat - Straftatfördernde Delikte und Delikte gegen die öffentliche Ordnung - Ehrverletzungsdelikte - Delikte gegen die persönliche Freiheit4. Abschließende BewertungStrafrechtlicher Schutz vor Hassrede - Zielerreichung des GBRH? - Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung im Internet als reale Herausforderungen - Rolle des Strafrechts und außerstrafrechtliche Bewältigungsstrategien
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