Der blaue Nomos-Großkommentar
zum Strafgesetzbuch ist einer der führenden Kommentare im Strafrecht. Das Markenzeichen "NK-StGB" kommt nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung . Dem Praktiker werden neue und unverzichtbare Argumentationsmuster geliefert, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation.
Der "NK" orientiert sich an der Strafrechtspraxis, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren. Es ergibt sich eine überzeugende Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der Wissenschaft für die Praxis:
Klar strukturierte Darstellung der Sachprobleme auf neuestem Stand
Prägnante und gut lesbare Heranführung an den aktuellen wissenschaftlichen Meinungsstand, mit direkten Hinweisen zu den entscheidenden Argumentationsmustern für die Praxis
Präzise umzusetzende Ableitungen für die Prozessgestaltung, z.B. im Bereich der Strafzumessung
An den Praxisbedürfnissen ausgerichtete Aufbereitung der Judikatur, mit umfassendem Nachweis auch der Rechtsprechung der unteren Instanzen mit deren teilweise unterschiedlichen Auslegungsergebnissen Die Neuauflage des "NK" ist in sämtlichen Bereichen auf den neuesten Stand gebracht. Berücksicht sind
das neue Recht der Sicherungsverwahrung,
die umfassende Novellierung des Umweltstrafrechts,
das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht,
das Gesetz betreffend den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
die Änderungen bei den Anti-Terror-Gesetzen sowie die
Neuregelung des
237 StGB (Zwangsverheiratung).
Die Beiträge zur Notwehr, zu den Brandstiftungs- wie den Verkehrsdelikten wurden nochmals aufgrund der teilweise stürmischen Entwicklung in diesen Themenbereichen vertieft. Auf der Höhe der Zeit
berücksichtigt der Großkommentar bereits die Diskussionen um die strafrechtliche Beurteilung der religiös motivierten Beschneidung, die geänderte Spruchpraxis zum Waffen- und Untreuebegriff oder zur Interessenformel bei den Insolvenzdelikten.
zum Strafgesetzbuch ist einer der führenden Kommentare im Strafrecht. Das Markenzeichen "NK-StGB" kommt nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung . Dem Praktiker werden neue und unverzichtbare Argumentationsmuster geliefert, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation.
Der "NK" orientiert sich an der Strafrechtspraxis, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren. Es ergibt sich eine überzeugende Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der Wissenschaft für die Praxis:
Klar strukturierte Darstellung der Sachprobleme auf neuestem Stand
Prägnante und gut lesbare Heranführung an den aktuellen wissenschaftlichen Meinungsstand, mit direkten Hinweisen zu den entscheidenden Argumentationsmustern für die Praxis
Präzise umzusetzende Ableitungen für die Prozessgestaltung, z.B. im Bereich der Strafzumessung
An den Praxisbedürfnissen ausgerichtete Aufbereitung der Judikatur, mit umfassendem Nachweis auch der Rechtsprechung der unteren Instanzen mit deren teilweise unterschiedlichen Auslegungsergebnissen Die Neuauflage des "NK" ist in sämtlichen Bereichen auf den neuesten Stand gebracht. Berücksicht sind
das neue Recht der Sicherungsverwahrung,
die umfassende Novellierung des Umweltstrafrechts,
das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht,
das Gesetz betreffend den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
die Änderungen bei den Anti-Terror-Gesetzen sowie die
Neuregelung des
237 StGB (Zwangsverheiratung).
Die Beiträge zur Notwehr, zu den Brandstiftungs- wie den Verkehrsdelikten wurden nochmals aufgrund der teilweise stürmischen Entwicklung in diesen Themenbereichen vertieft. Auf der Höhe der Zeit
berücksichtigt der Großkommentar bereits die Diskussionen um die strafrechtliche Beurteilung der religiös motivierten Beschneidung, die geänderte Spruchpraxis zum Waffen- und Untreuebegriff oder zur Interessenformel bei den Insolvenzdelikten.
