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Strafrecht - Besonderer Teil I (f. Österreich) - Maleczky, Oskar
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Rechtsskriptum "Strafrecht - Besonderer Teil I", 11. Auflage mit Stand Jänner 2013: Das materielle Strafrecht umfasst neben dem Allgemeinen Teil (Voraussetzungen für die Strafbarkeit) den Besonderen Teil, die einzelnen Tatbestände. Dieses Skriptum stellt die Tatbestände des Besonderen Teils I (Schutz der Individualrechtsgüter) dar. Zahlreiche zum Verständnis beitragende Beispiele machen den Leser auf Tatbestands- und Abgrenzungsprobleme aufmerksam. Diese Lernunterlage ist somit primär darauf ausgerichtet, das Verständnis der einzelnen Tatbestände zu erleichtern und wurde als ergänzende Lektüre…mehr

Produktbeschreibung
Rechtsskriptum "Strafrecht - Besonderer Teil I", 11. Auflage mit Stand Jänner 2013:
Das materielle Strafrecht umfasst neben dem Allgemeinen Teil (Voraussetzungen für die Strafbarkeit) den Besonderen Teil, die einzelnen Tatbestände. Dieses Skriptum stellt die Tatbestände des Besonderen Teils I (Schutz der Individualrechtsgüter) dar.
Zahlreiche zum Verständnis beitragende Beispiele machen den Leser auf Tatbestands- und Abgrenzungsprobleme aufmerksam. Diese Lernunterlage ist somit primär darauf ausgerichtet, das Verständnis der einzelnen Tatbestände zu erleichtern und wurde als ergänzende Lektüre zum Gesetzestext konzipiert.
Als kompakte Zusammenfassung dient dieses Skriptum optimal zur Vorbereitung sowohl für die Diplomprüfung als auch für die Berufsprüfungen und stellt somit einen idealen Lernbehelf für Studierende und Berufsanwärter dar.
Es berücksichtigt Judikatur und Literatur bis Ende 2012 sowie die seit der Vorauflage ergangenen Änderungen des StGB, womit es sich auf dem allerneuesten Stand befindet.
Autorenporträt
Dr. Oskar Maleczky ist Richter am Landesgericht Korneuburg und Vortragender im Justiz-Bildungszentrum Schwechat sowie in der Erwachsenenbildung tätig. Er war davor Universitätsassistent und Lehrbeauftragter am Institut für Strafrecht der Universität Wien und Referent in der Straflegislativsektion im Bundesministerium für Justiz.