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Art. 1 Abs. 1 GG beeinflusst als erste Norm und oberstes Prinzip der Verfassung alle Bereiche des Strafrechts. Der Autor wählt in seiner Untersuchung einen intradisziplinären Ansatz, der Verfassungs- und Strafrecht verbindet, um für ausgewählte Konflikte das Menschenwürdeargument präzise herauszuarbeiten. Er bedient sich dazu der drei Extreme »Rettungstötung«, »Rettungsfolter« sowie »lebenslange Freiheitsstrafe«. Die Betrachtung dieser außergewöhnlichen, den jeweiligen Entscheidungsträger bzw. Verurteilten immens belastenden Grenzbereiche des Rechts ermöglicht es, dogmatische Einfallstore der…mehr

Produktbeschreibung
Art. 1 Abs. 1 GG beeinflusst als erste Norm und oberstes Prinzip der Verfassung alle Bereiche des Strafrechts. Der Autor wählt in seiner Untersuchung einen intradisziplinären Ansatz, der Verfassungs- und Strafrecht verbindet, um für ausgewählte Konflikte das Menschenwürdeargument präzise herauszuarbeiten. Er bedient sich dazu der drei Extreme »Rettungstötung«, »Rettungsfolter« sowie »lebenslange Freiheitsstrafe«. Die Betrachtung dieser außergewöhnlichen, den jeweiligen Entscheidungsträger bzw. Verurteilten immens belastenden Grenzbereiche des Rechts ermöglicht es, dogmatische Einfallstore der Menschenwürde im Strafrecht zu analysieren und zu festigen. Im Wege einer Synthese bestimmt der Autor sodann eine Funktion der Menschenwürde bei der Begründung von Schuldstrafe, im dreistufigen Deliktsaufbau und bei der Begrenzung von Strafsanktionen. Der Leser erfährt auf anschauliche Weise, dass Menschenwürdeschutz weitaus mehr bedeutet als die bloße Bewahrung eines Tabus.
Autorenporträt
Franz-Xaver Lehmeyer absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt 'Strafjustiz, Strafverteidigung, Prävention'. Nach dem Referendariat am OLG München war er unter anderem wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der LMU München, bevor er im Jahr 2021 in den Justizdienst eintrat. Zunächst war er in den Jahren 2021/2022 am Amtsgericht München als Richter tätig. Seit 2022 ist der Autor Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - seit 2025 in der Abteilung für Staatsschutz und politische Strafsachen.