Die strafrechtliche Ermittlung umfasst die Gesamtheit der polizeilichen Befugnisse, Maßnahmen und Tätigkeiten, die ergriffen werden, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat oder ein Vergehen vorbereitet oder begangen wird, oder wenn der Verdacht besteht, dass ein bestimmtes Phänomen das Leben, die Rechte, die Freiheit, die Sicherheit, die Unverletzlichkeit oder das Eigentum von Menschen bedroht oder zu bedrohen scheint. Ziel der Ermittlungen ist es, eine Straftat oder ein Vergehen festzustellen, den Täter zu finden, zu verhindern, dass er sich versteckt oder entkommt, Spuren und Gegenstände zu finden oder zu sichern, die zur Feststellung des Sachverhalts verwendet werden können, und Informationen zu sammeln, die für die wirksame Durchführung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens von Nutzen sein können.
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