119,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Heinz Stöckel hat eine beeindruckende Karriere in der Bayerischen Justiz (zuletzt als Generalstaatsanwalt in Nürnberg) hinter sich, profilierte sich aber zugleich auch in der Forschung und wirkt bis heute mit großem Einsatz in der Lehre. Dies hat die Erlanger Strafrechtslehrer motiviert, ihn mit einer Festschrift zu ehren, die insbesondere von Weggefährten aus Wissenschaft und Justizpraxis verfasst wurde. Dem weit gefächerten Schaffen des Jubilars entsprechend, spannt sich der Bogen von aktuellen Themen aus dem materiellen Strafrecht und dem Strafprozessrecht über Fragen des Sanktionenrechts…mehr

Produktbeschreibung
Heinz Stöckel hat eine beeindruckende Karriere in der Bayerischen Justiz (zuletzt als Generalstaatsanwalt in Nürnberg) hinter sich, profilierte sich aber zugleich auch in der Forschung und wirkt bis heute mit großem Einsatz in der Lehre. Dies hat die Erlanger Strafrechtslehrer motiviert, ihn mit einer Festschrift zu ehren, die insbesondere von Weggefährten aus Wissenschaft und Justizpraxis verfasst wurde. Dem weit gefächerten Schaffen des Jubilars entsprechend, spannt sich der Bogen von aktuellen Themen aus dem materiellen Strafrecht und dem Strafprozessrecht über Fragen des Sanktionenrechts bis hin zu Problemen des Völkerstrafrechts und der strafrechtlichen Zeitgeschichte. Ebenso wie in den Arbeiten Stöckels selbst wird auch in den Beiträgen der Festschrift besonderer Wert auf Anschlussfähigkeit an die Strafrechtspraxis und auf ein tragfähiges kriminalpolitisches Fundament gelegt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Die lesenswerte Festschrift spiegelt das herausragende Engagement des Jubilars eindrucksvoll wider.« Prof. Dr. Kirsten Graalmann-Scheerer, in: Strafverteidiger, 2/2012

»Die Festschrift enthält eine Fülle bemerkenswerter Aufsätze, deren Lektüre intellektuelles Vergnügen bereitet, und ohne andere schmälern zu wollen: Insbesondere die Beitäge von Arzt, Erb, Eschelbach und Jahn stechen aus Praktikersicht besonders hervor. Hoffentlich findet die Ehrengabe die Verbreitung, die sie verdient. Den Jubilar darf sie ganz sicher mit Freude und Stolz erfüllen.« Prof. Dr. Ralf Neuhaus, in: HRR-Strafrecht, 11/2011