Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) regelt in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und der Jugendstrafe. Ziel des Gesetzes ist es, den Strafvollzug rechtsstaatlich, menschenwürdig und resozialisierend auszugestalten. Das StVollzG gilt seit der Föderalismusreform 2006 in erster Linie noch für den Strafvollzug des Bundes (z. B. in Bundesanstalten), während die meisten Bundesländer eigene Landesstrafvollzugsgesetze erlassen haben.
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