Das StromPBG begrenzt den Preis für einen definierten Basisverbrauch von Strom (für Haushalte meist 80 % des Vorjahresverbrauchs) auf einen gedeckelten Preis pro Kilowattstunde. Für Mengen über dem Basisverbrauch gilt der aktuelle Marktpreis. Unternehmen mit hohem Stromverbrauch erhalten zusätzliche Hilfen. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Finanzierung, etwa durch Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Stromproduzenten.
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