79,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Die gesetzliche Betriebsratsstruktur gibt die Organisation der Betriebsverfassung vor. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) knüpft dabei an eine starre und zentral-hierarchische Organisationsstruktur an. Arbeitgeber und Betriebsrat können u.a. aufgrund komplexer Unternehmens- und Konzernstrukturen, divergierender Interessen verschiedener Belegschaftsgruppen oder des möglichen Erreichens von Schwellenwerten ein Interesse daran haben, die gesetzliche Betriebsstruktur (§§ 1, 4 BetrVG) anzupassen. Um die Passform der gesetzlichen Betriebsstruktur zu verändern, erlaubt das BetrVG gewillkürte…mehr

Produktbeschreibung
Die gesetzliche Betriebsratsstruktur gibt die Organisation der Betriebsverfassung vor. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) knüpft dabei an eine starre und zentral-hierarchische Organisationsstruktur an. Arbeitgeber und Betriebsrat können u.a. aufgrund komplexer Unternehmens- und Konzernstrukturen, divergierender Interessen verschiedener Belegschaftsgruppen oder des möglichen Erreichens von Schwellenwerten ein Interesse daran haben, die gesetzliche Betriebsstruktur (§§ 1, 4 BetrVG) anzupassen. Um die Passform der gesetzlichen Betriebsstruktur zu verändern, erlaubt das BetrVG gewillkürte Betriebsstrukturen vor allem durch Tarifvertrag (»Strukturtarifvertrag«), Betriebsvereinbarung (»Strukturbetriebsvereinbarung«) und vereinzelt durch Urabstimmung der Belegschaft (§ 3 BetrVG) sowie die Verselbständigung von Betriebsteilen (§ 4 Abs. 1 BetrVG). Die Betriebsparteien können einvernehmlich die Betriebsstruktur nur durch Strukturbetriebsvereinbarungen nach § 3 Abs. 2 BetrVG mit normativer Wirkung anpassen. Dieser betriebsautonomen Gestaltungsmöglichkeit der Betriebsratsstruktur, ihrer Defizite und möglichen Reformen geht die Arbeit nach. Dabei erörtert sie auch weitere betriebsautonome Gestaltungsmöglichkeiten.
Autorenporträt
Gregor Pingel studierte von 2013 bis 2018 Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und war von 2019 bis 2021 Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München. Im Anschluss an das Referendariat verfasste er seine von Professor Dr. Volker Rieble am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München betreute Dissertation. Er war zudem am Lehrstuhl seines Doktorvaters als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Wintersemester 2024/2025 wurde Gregor Pingel promoviert. Seit September 2024 ist er als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht bei der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB in München tätig.