Artikel 196 der Bundesverfassung besagt, dass die Gesundheit das Recht eines jeden Menschen und die Pflicht des Staates ist, mit einer garantierten Sozial- und Wirtschaftspolitik, die darauf abzielt, das Risiko von Krankheiten und anderen Leiden zu verringern, und mit einem allgemeinen und gleichberechtigten Zugang zu Maßnahmen und Dienstleistungen zu ihrer Förderung, ihrem Schutz und ihrer Wiederherstellung. NR 04 verpflichtet öffentliche und private Unternehmen, spezialisierte Dienste für Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin (SESMT) einzurichten und zu unterhalten, um die Gesundheit zu fördern und die körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsumfeld zu schützen. Ziel dieser Arbeit ist es, eine Machbarkeitsstudie über die Einführung des SESMT am Technischen und Wissenschaftlichen Institut für Fachwissen - ITEP/RN durchzuführen. Die angewandte Methodik war eine bibliographische und explorative Forschung. In diesem Zusammenhang kommt man zu dem Schluss, dass es für alle Arbeitnehmer sehr wichtig ist, über einen SESMT zu verfügen, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten und um das menschliche Leben zu schützen, eine grundlegende und erste Garantie unseres Rechtssystems. Diese Arbeit richtet sich daher an Fachleute und Interessierte im Bereich der Arbeitssicherheit sowie an Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen.
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