Noroviren in Muscheln sind weltweit die Hauptursache für Ausbrüche von Gastroenteritis beim Menschen. Daher wurden in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel die Sicherheitskriterien für Muscheln berücksichtigt. Um die Reinigungszeiten festzulegen, muss zusätzlich zu den herkömmlichen bakteriellen Fäkalindikatoren das Vorhandensein von NLVs durch harmonisierte Probenahmehäufigkeiten auf Gemeinschaftsebene nachgewiesen werden. Schließlich wurde die Notwendigkeit neuer Sicherheitskriterien für pathogene Viren in lebenden Muscheln durch amtliche Analysemethoden bestätigt. Die amtliche Methode zur Untersuchung von Noroviren in lebenden Muscheln wurde vom ISS validiert. Das Real-Time-RT-PCR-Protokoll erwies sich als effizient für die Untersuchung von NLVs. Das PCR-Protokoll wurde während einer nationalen Überwachung angewendet und weiter validiert, bei der das Vorhandensein von Noroviren in Muscheln getestet wurde, die aus Erntegebieten stammen und bei Einzelhändlern in Süditalien gekauft wurden. Schließlich wurde zur Bestimmung der Reinigungszeiten für Muscheln und zur Festlegung neuer Kriterien für die Klassifizierung von Meerwasser in Erntegebieten eine Bioakkumulationsstudie an französischen Austern durchgeführt, die in mit Norovirus spp. kontaminiertem Meerwasser leben.
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