Die schweizerische Bundesverfassung von 1848 legte die Führung der Aussenpolitik in die Hände des Bundesrates. Nicht mehr wie bis anhin lag die Pflege der Aussenbeziehungen bei den schweizerischen Kantonen, sondern beim neu geschaffenen, siebenköpfigen Bundesrat. Im Zentrum stand dabei der jeweils für ein Jahr gewählte Bundespräsident, der zugleich auch für die Aussenpolitik verantwortlich zeichnete. Diese beruhte gemäss Wiener Kongress von 1815 auf den beiden Pfeilern Unabhängigkeit und Neutralität. Ab der ersten Sitzung vom 24. November 1848 musste sich der Bundesrat mit den Aussenbeziehungen befassen. Der junge Bundesstaat war regelmässig von verschiedenen Staaten bedroht, einzig Grossbritannien erwies sich als verlässlicher Freund, im Gegensatz zu Frankreich, das unter dem "Thurgauer" Kaiser Napoleon III. verschiedentlich die Schweiz brüskierte. Die akteurszentrierte Untersuchung versuchte anhand von verschiedenen Ereignissen, wie den Savoyerhandel 1859/60, die Handlungen derverschiedenen Akteure darzustellen. Es zeigte sich dabei ein Wandel der Aussenbeziehungen, indem als dritter Pfeiler die Schweiz sich international erfolgreich im humanitären Bereich engagierte.				
				
				
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