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Seit dem Vertrag von Lissabon scheint die Frage nach der Justiziabilität des Subsidiaritätsprinzips als Maßstab der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten geklärt zu sein. In den Verträgen heißt es nun ausdrücklich, dass der Grundsatz der Subsidiarität einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen ist. Wie passt dies mit dem Befund zusammen, dass bis heute kein Verdikt der Unionsgerichtsbarkeit existiert, in dem sie einen europäischen Rechtsakt wegen eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip für nichtig erklärt? Die Arbeit geht den Ursachen hierfür…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem Vertrag von Lissabon scheint die Frage nach der Justiziabilität des Subsidiaritätsprinzips als Maßstab der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten geklärt zu sein. In den Verträgen heißt es nun ausdrücklich, dass der Grundsatz der Subsidiarität einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen ist. Wie passt dies mit dem Befund zusammen, dass bis heute kein Verdikt der Unionsgerichtsbarkeit existiert, in dem sie einen europäischen Rechtsakt wegen eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip für nichtig erklärt? Die Arbeit geht den Ursachen hierfür nach, indem sie Grund und Grenzen einer rechtlichen Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips vor dem Hintergrund der Reformen des Vertrags von Lissabon beleuchtet. Dabei zeigt die Arbeit auf, welche Lösungsmöglichkeiten sich aus der normativen Neuausrichtung des Subsidiaritätsprinzips für dessen rechtliche Kontrolle ergeben und wie sich diese in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des EuGH widerspiegeln.
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Autorenporträt
Frederike Fründ studierte Wirtschaftsrecht (LL.B.) und Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück sowie an der Universität zu Köln. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete sie zunächst als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. 2017 begann sie ein Promotionsstudium an der Universität Hamburg, wo sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht von Herrn Prof. Dr. Armin Hatje tätig war. Während dieser Zeit absolvierte sie, gefördert durch das Hans von Dohnanyi Stipendienprogramm, einen Forschungsaufenthalt in der Ungarischen Nationalversammlung in Budapest.