Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz- Gesetz (TDDDG) setzt auf dem Weg zu einer weiteren Vereinheitlichung und Modernisierung im Telekommunikationsrecht neue Markpunkte. Es greift neben den Begrifflichkeiten aus DS-GVO und TKG auch auf die Neuregelungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) anstatt des TMG zurück und enthält vielfältige Definitionen, Regelungen und Zuständigkeiten zu digitalen Rechten. Im Berliner Kommentar TDDDG gibt Ihnen ein erfahrenes Autorenteam einen prägnanten Überblick. - Anwendungsbereiche des TDDDG wie u.a. "Over-the-Top"- Dienste (OTT), Normen zum Fernmeldegeheimnis und zur Telekommunikation sowie zum Datenschutz bei Endeinrichtungen (einschließlich der PIMS)- Konsequenzen der neuen Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) nach § 26 Abs. 2 TDDDG, die seit 01.04.2025 gilt und die aufgrund ihrer Anforderungen an nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren die Verwaltung von Cookie-Einwilligungen erleichtern soll - Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden
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