Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), vormals bekannt als Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Es vereint die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) in einem einheitlichen Regelwerk. Am 13. Mai 2024 wurde das TTDSG in TDDDG umbenannt, um die deutsche Gesetzgebung mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) in Einklang zu bringen.
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