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Mit dem Erlass des Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2019 wurde der Verlust der Staatsangehörigkeit auch in Deutschland gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG an die Beteiligung an terroristischen Kampfhandlungen im Ausland geknüpft. Der erste Teil der Arbeit legt die völkerrechtlichen Probleme dieses neuen Verlustgrundes offen und prüft dazu dessen Vereinbarkeit mit dem Europäischen Abkommen über Staatsangehörigkeit und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im zweiten Teil wird der Regelungszweck dieses Verlustgrunds hinterfragt und herausgearbeitet, dass dieser auf einem exklusiven Staatsbürgerschaftsverständnis beruht.…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Erlass des Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2019 wurde der Verlust der Staatsangehörigkeit auch in Deutschland gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG an die Beteiligung an terroristischen Kampfhandlungen im Ausland geknüpft. Der erste Teil der Arbeit legt die völkerrechtlichen Probleme dieses neuen Verlustgrundes offen und prüft dazu dessen Vereinbarkeit mit dem Europäischen Abkommen über Staatsangehörigkeit und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im zweiten Teil wird der Regelungszweck dieses Verlustgrunds hinterfragt und herausgearbeitet, dass dieser auf einem exklusiven Staatsbürgerschaftsverständnis beruht.