Das Thüringer Jagdgesetz (ThJG) regelt die Jagdausübung im Bundesland Thüringen. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz, die Hege und die nachhaltige Nutzung von Wildtieren fest. Dazu gehören Vorschriften zu Jagdbezirken, Jagdscheinregelungen, Schonzeiten, Wildschadensersatz sowie zum Umgang mit Wilderei und Artenschutz. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Jägerprüfung, zum Einsatz von Jagdhunden und zu Wildbewirtschaftungsmaßnahmen. Ziel des ThJG ist es, einen verantwortungsvollen und ökologisch nachhaltigen Umgang mit Wildtieren sicherzustellen.
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