Das Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) setzt landesrechtlich das Bundesnaturschutzgesetz um und regelt Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im Freistaat Thüringen. Es definiert Schutzgebiete, Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzverbände, Verfahren für Ausnahmen und Befreiungen sowie Ordnungs- und Fördermaßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt.
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