Das Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) regelt Planung, Bau, Unterhalt und Nutzung öffentlicher Straßen in Thüringen. Es definiert Straßengruppen, Zuständigkeiten der Straßenbaulastträger, Widmung, Umstufung und Einziehung. Zudem enthält es Bestimmungen zu Sondernutzungen wie Außengastronomie oder Carsharing, Gemeingebrauch, Sicherheits- und Umweltschutzaspekte.
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