Das Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) steuert den Schutz, die Bewirtschaftung und Nutzung des Waldes im Land Thüringen. Es regelt forstliche Rahmenplanung, Walderhalt, Wegebau, Brandschutz, Nebennutzungen sowie Rechte und Pflichten von Waldeigentümern - auch für Genossenschaften und Staatswald. Ziel ist nachhaltiger Waldschutz und Ressourcensicherung.
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