Die Aarhus-Konvention hat zu einigen Umwälzungen im mitgliedstaatlichen Umweltrechtsschutz geführt. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Untersuchung einer Diskussion, die bislang weit weniger Aufmerksamkeit erfahren hat: Auch die Union selbst ist Partei der Aarhus-Konvention und muss diese deshalb für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen, dem Eigenverwaltungsrecht, beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den…mehr
Die Aarhus-Konvention hat zu einigen Umwälzungen im mitgliedstaatlichen Umweltrechtsschutz geführt. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Untersuchung einer Diskussion, die bislang weit weniger Aufmerksamkeit erfahren hat: Auch die Union selbst ist Partei der Aarhus-Konvention und muss diese deshalb für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen, dem Eigenverwaltungsrecht, beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den Umweltrechtsschutz nach dem Primärrecht, insbesondere mit Blick auf die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs, sowie den mit der Verordnung 1367/2006 eigens geschaffenen Verbandsrechtsbehelf. Mit Blick auf die weitgehende Effektivierung der Aarhus-Konvention gegenüber dem mitgliedstaatlichen Prozessrecht stellt sie auch die Frage nach Doppelstandards in der Rechtsprechung des Gerichtshofs.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Inhaltsangabe
EinleitungTeil 1. Grundlagen des Rechtsschutzzugangs und die Behandlung von Allgemeininteressen1. Klage- und KontrollmodelleDoppelfunktionalität der Klagebefugnis - Bezugspunkte: Recht und Interesse - Subjektiver Rechtsschutz und objektive Rechtskontrolle2. Klagemodelle und AllgemeininteressenAllgemein- und Individualinteressen - Umweltbelange im Verletzten- und Interessentenklagemodell - Verwaltungskontrolle und Stellung der EinzelnenTeil 2. Vereinbarkeit des Rechtsschutzes im Unionseigenverwaltungsrecht mit der Århus-Konvention3. Rechtsschutzvorgaben der Århus-KonventionLeitbilder und Regelungsinhalte der Århus-Konvention - Maßstäbe der Århus-Konvention für den Rechtsschutz4. Vereinbarkeit des Gerichtszugangs im Primärrecht mit den Vorgaben der Århus-KonventionRechtsschutz in Umweltangelegenheiten durch Art. 263 Abs. 4 Var. 2 AEUV - (Fehlende) Kompensation durch alternative Rechtsschutzoptionen - Wirkung der Rechtsschutzvorgaben der Århus-Konvention auf den primärrechtlichen Gerichtszugang5. Vereinbarkeit des Rechtsschutzes nach der Århus-VO mit dem Primärrecht und den Vorgaben der Århus-KonventionRegelungssystematik und Anwendungsbereiche - Vereinbarkeit der Århus-VO mit dem Primärrecht - Vereinbarkeit der Århus-VO mit den Vorgaben der Århus-KonventionSchlussbemerkungenEine Vorschrift, zwei Maßstäbe - Art. 9 Abs. 3 ÅK in der Rechtsprechung des Gerichtshofs - Rechtsschutz durch die Århus-VO - Funktionsäquivalente Torhüter: Plaumann-Formel und Schutznormlehre - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Zusammenfassung in ThesenSynopse zu Art. 9 ÅKLiteraturverzeichnis und Sachregister
EinleitungTeil 1. Grundlagen des Rechtsschutzzugangs und die Behandlung von Allgemeininteressen1. Klage- und KontrollmodelleDoppelfunktionalität der Klagebefugnis - Bezugspunkte: Recht und Interesse - Subjektiver Rechtsschutz und objektive Rechtskontrolle2. Klagemodelle und AllgemeininteressenAllgemein- und Individualinteressen - Umweltbelange im Verletzten- und Interessentenklagemodell - Verwaltungskontrolle und Stellung der EinzelnenTeil 2. Vereinbarkeit des Rechtsschutzes im Unionseigenverwaltungsrecht mit der Århus-Konvention3. Rechtsschutzvorgaben der Århus-KonventionLeitbilder und Regelungsinhalte der Århus-Konvention - Maßstäbe der Århus-Konvention für den Rechtsschutz4. Vereinbarkeit des Gerichtszugangs im Primärrecht mit den Vorgaben der Århus-KonventionRechtsschutz in Umweltangelegenheiten durch Art. 263 Abs. 4 Var. 2 AEUV - (Fehlende) Kompensation durch alternative Rechtsschutzoptionen - Wirkung der Rechtsschutzvorgaben der Århus-Konvention auf den primärrechtlichen Gerichtszugang5. Vereinbarkeit des Rechtsschutzes nach der Århus-VO mit dem Primärrecht und den Vorgaben der Århus-KonventionRegelungssystematik und Anwendungsbereiche - Vereinbarkeit der Århus-VO mit dem Primärrecht - Vereinbarkeit der Århus-VO mit den Vorgaben der Århus-KonventionSchlussbemerkungenEine Vorschrift, zwei Maßstäbe - Art. 9 Abs. 3 ÅK in der Rechtsprechung des Gerichtshofs - Rechtsschutz durch die Århus-VO - Funktionsäquivalente Torhüter: Plaumann-Formel und Schutznormlehre - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Zusammenfassung in ThesenSynopse zu Art. 9 ÅKLiteraturverzeichnis und Sachregister
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