Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) regelt in Deutschland die Teilnahme von Unternehmen am europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Es legt die Verpflichtungen von Anlagenbetreibern und Luftfahrzeugbetreibern fest, Treibhausgasemissionen durch Zertifikate abzudecken. Dazu gehören die Zuteilung, Überwachung, Berichterstattung und Abgabe von Emissionszertifikaten. Ziel des TEHG ist es, die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und die Klimaschutzziele effizient und marktwirtschaftlich zu erreichen.
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