In Frankreich gelten Richter als Beamte, die eine der hoheitlichen Befugnisse des Staates ausüben, und dementsprechend kommen nur französische Staatsbürger für das Richteramt in Frage. Die unabhängige Justiz Frankreichs genießt einen besonderen gesetzlichen Schutz vor der Exekutive. Die Verfahren für die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Richtern sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Richter, Verwaltungsrichter oder Rechnungsprüfer handelt. Die Ernennung von Richtern muss von einem besonderen Gremium, dem Hohen Rat der Justiz, genehmigt werden, das sich aus anderen Richtern des betreffenden Gerichts zusammensetzt. Nach ihrer Ernennung bleiben die Richter auf Lebenszeit im Amt und können nicht ohne ein spezielles Disziplinarverfahren vor dem Rat mit einem ordnungsgemäßen Verfahren abgesetzt werden.
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