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Dem B-VG ist das Konzept richterlicher Unabhängigkeit ganz selbstverständlich. Bloß neun Worte enthält der Abs 1 des Art 87 B-VG: "Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig." Art 6 Abs 1 EMRK und Art 47 Abs 2 Satz 1 GRC sprechen daneben die "Unparteilichkeit" des Gerichts an. Genauso wie die Unabhängigkeit scheint auch die Unparteilichkeit eine Selbstverständlichkeit - dennoch sind die Grenzen unscharf.
Anhand aktueller Fragestellungen, wie der Einschränkung von Ressourcen und dem Außenauftritt von Richterinnen und Richtern wird in diesem Band die Reichweite der
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Produktbeschreibung
Dem B-VG ist das Konzept richterlicher Unabhängigkeit ganz selbstverständlich. Bloß neun Worte enthält der Abs 1 des Art 87 B-VG: "Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig." Art 6 Abs 1 EMRK und Art 47 Abs 2 Satz 1 GRC sprechen daneben die "Unparteilichkeit" des Gerichts an. Genauso wie die Unabhängigkeit scheint auch die Unparteilichkeit eine Selbstverständlichkeit - dennoch sind die Grenzen unscharf.

Anhand aktueller Fragestellungen, wie der Einschränkung von Ressourcen und dem Außenauftritt von Richterinnen und Richtern
wird in diesem Band die Reichweite der Garantien der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Gerichte ausgelotet.
Autorenporträt
Herausgeber und Autoren: Christoph Grabenwarter, Matthias Neumayr, Eckart Ratz, Markus Thoma, Ewald Wiederin, Maria Wittmann-Tiwald, Fabian Wittreck.