Unternehmen werden sowohl im Bereich der Lieferkettenregulierung als auch im digitalen Raum verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt, um diese bezüglich des Grund- und Menschenrechtsschutzes in die Verantwortung zu nehmen. Diese Sorgfaltspflichten wurden gerade in den letzten Jahren durch Gesetze wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und den Digital Services Act (DSA) verrechtlicht. Die Arbeit untersucht in diesem Kontext, wie sich die Inanspruchnahme von Unternehmen zum Schutz der Grund- und Menschenrechte in analogen Lieferketten und digitalen Räumen unterscheidet, welche Parallelen bestehen und ob sich durch eine gemeinsame Analyse der gesetzlichen Vorgaben Synergien und Nutzungspotenziale für den unternehmerischen Menschenrechtsschutz insgesamt ergeben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass ein umfassender Blick auf die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen an verschiedenen Stellen Potenzial bietet.
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