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Untersuchungshaft gilt als das schärfste strafprozessuale Zwangsmittel, das nur als ultima ratio eingesetzt werden darf. Der Gesetzgeber hat angesichts der besonderen Belastungen des Vollzugs für Jugendliche versucht, den Anwendungsbereich bei jungen Menschen einzuschränken. Untersuchungshaftvermeidung findet gegenwärtig allerdings immer noch in sehr begrenztem Rahmen statt.
In der vorliegenden Untersuchung werden Entwicklung und Durchführung des Hamburger Konzepts beschrieben. Neben den Erfahrungen der Beteiligten geht es um die Bewertung des Erfolgs der Maßnahmen sowie um Überlegungen und
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Produktbeschreibung
Untersuchungshaft gilt als das schärfste strafprozessuale Zwangsmittel, das nur als ultima ratio eingesetzt werden darf. Der Gesetzgeber hat angesichts der besonderen Belastungen des Vollzugs für Jugendliche versucht, den Anwendungsbereich bei jungen Menschen einzuschränken. Untersuchungshaftvermeidung findet gegenwärtig allerdings immer noch in sehr begrenztem Rahmen statt.

In der vorliegenden Untersuchung werden Entwicklung und Durchführung des Hamburger Konzepts beschrieben. Neben den Erfahrungen der Beteiligten geht es um die Bewertung des Erfolgs der Maßnahmen sowie um Überlegungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der U-Haftvermeidung bei Jugendlichen.
Autorenporträt
Dr. Frank Robertz (Kriminologe) ist tätig für das IGaK (Institut für Gewaltprävention und angewandte Kriminologie, Berlin). Schwerpunkte der Arbeit: Analyse, Prävention und Intervention von Gewalt an Schulen, Jugenddelinquenz, medieninduzierter Gewalt und Formen der Tötungsdelinquenz sowie entsprechende Fortbildungen für Lehrkräfte, Psychologen, Pädagogen und Polizeibeamte. Hinzu kommt die Arbeit mit Strafgefangenen und die Fortbildung von Mitarbeitern im Justizvollzug.