Zum Werk Zahlt ein Elternteil eines bei dem anderen, alleinerziehenden Elternteil lebenden Kindes keinen Kindesunterhalt oder einen unterhalb des Mindestunterhalts liegenden Unterhaltsbetrag, haben Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss. Dieser wird von den Unterhaltsvorschusskassen berechnet und ausgezahlt, die bei den kommunalen Jugendämtern angesiedelt sind. Umfang und Dauer der Unterhaltsleistung, Ersatz- und Rückzahlungspflichten, Forderungsübergang von Ansprüchen des Berechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten, die Aufbringung der Mittel und das für die Unterhaltszahlung maßgebliche Verfahren sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Die häufig schwer zugängliche Rechtsprechung wird umfassend erschlossen und systematisch aufbereitet. Außerdem werden zahlreiche bislang noch nicht richterlich entschiedene Rechtsfragen praxisgerecht dargestellt. Vorteile auf einen Blick * praxisorientierte Kommentierung * umfassende Erschließung der oft schwer zugänglichen Rechtsprechung * systematische Aufbereitung Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und die seit der Vorauflage erlassenen Änderungsgesetze, insbesondere * das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze * das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht * das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Zielgruppe Für Unterhaltsvorschusskassen bei den Jugendämtern, Rechtsanwaltschaft für Familien- und Sozialrecht, Richterschaft der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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