Die Verbandsklage ist als Rechtsinstitut zum Schutz kollektiver Interessen ein ebenso effektives wie ungeliebtes prozessuales Instrument zur Durchsetzung überindividueller Rechtspositionen. Die Richtlinie 98/27/EG über Unterlassungsklagen zum Verbraucherschutz ist der Höhepunkt europäischer Bemühungen um eine Verankerung kollektiver Rechtsschutzformen im nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Wie sich das Institut der Verbandsklage in das italienische Rechtssystem einfügt, welche Formen der verbandlichen Interessenwahrnehmung dem italienischen Recht bekannt sind und wie sich die Situation nach Umsetzung der Richtlinie 98/27/EG gestaltet, ist Gegenstand dieser Untersuchung.
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