Die Europ ische Aktiengesellschaft (SE) erfreut sich mehr und mehr gro er Beliebtheit. Dies liegt nicht zuletzt an der M glichkeit, in ihr die Mitbestimmung in einer Vereinbarung individuell festlegen oder zumindest das Mitbestimmungsniveau unabh ngig von der Arbeitnehmerzahl bei der Drittelbeteiligung einfrieren zu k nnen anstatt an die starren Mitbestimmungsregime gebunden zu sein. Die Arbeit zeigt auf, dass diese Option f r Konzerne in deutsches Recht integriert werden sollte, da gerade bei diesen Bedarf besteht, die Mitbestimmung nach den Strukturen und Organisationsabl ufen des Konzerns auszurichten. Das deutsche Recht steht dem auch nicht un berwindbar entgegen. De lege ferenda m ssen nur wenige nderungen vorgenommen werden. Z.B. sollten die m glichen Vereinbarungsinhalte und bestimmte Rahmenvorgaben, wie der Verhandlungsrahmen, festgelegt werden. Inhalte k nnten u.a. sein, das Mitbestimmungsniveau und zustimmungspflichtige Gesch fte i.S.d. 111 Abs. 4 S. 2 AktG zu bestimmen.
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