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Verfassung und Öffentlichkeit in der Verfassungsgeschichte.
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Die Begriffe 'Verfassung' und 'Öffentlichkeit' kennzeichnen normative Ordnungsformationen und zugleich tatsächliche Dynamiken von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. 'Verfassung' kann 'Öffentlichkeit' garantieren, aber auch regulieren - etwa durch Kommunikationsrechte oder die Publizität parlamentarischer Institutionen. Wenn 'Verfassung' als gegenüber der übrigen Rechtsordnung höherrangige Grundordnung politischer Gewaltübung verstanden wird und 'Öffentlichkeit' als Sphäre der Kommunikation, in der ein Austausch von Informationen und Meinungen im Zusammenhang politischer…mehr

Produktbeschreibung
Die Begriffe 'Verfassung' und 'Öffentlichkeit' kennzeichnen normative Ordnungsformationen und zugleich tatsächliche Dynamiken von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. 'Verfassung' kann 'Öffentlichkeit' garantieren, aber auch regulieren - etwa durch Kommunikationsrechte oder die Publizität parlamentarischer Institutionen. Wenn 'Verfassung' als gegenüber der übrigen Rechtsordnung höherrangige Grundordnung politischer Gewaltübung verstanden wird und 'Öffentlichkeit' als Sphäre der Kommunikation, in der ein Austausch von Informationen und Meinungen im Zusammenhang politischer Willensbildung erfolgt, dann lassen sich vielfache Beziehungen zwischen beiden Phänomenen ausmachen. Die vielschichtigen Verflechtungen von 'Öffentlichkeit' und 'Verfassung' werden in den vorliegenden Beiträgen im Zusammenhang unterschiedlicher Kontexte der europäischen Geschichte zum Gegenstand verfassungshistorischer Reflexion gemacht, die vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart reicht und damit auchder Analyse des geltenden Verfassungsrechts wichtige Grundlagen bietet.
Autorenporträt
Lothar Schilling ist Professor für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Augsburg. Christoph Schönberger ist Professor für Staatsrecht, Staatsphilosophie und Recht der Politik an der Universität zu Köln. Andreas Thier ist Professor für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtstheorie und Privatrecht an der Universität Zürich.