Der "Besoldungs-Föderalismus" hat seit Mitte der 2000er Jahre zu erheblichen Unterschieden in der Beamtenbesoldung zwischen den Ländern und dem Bund geführt. Zudem wurde die Anpassung der Besoldung an die allgemeine Einkommensentwicklung oft in Frage gestellt. Seit 2015 hat das Bundesverfassungsgericht klare Maßstäbe für eine amtsangemessene Besoldung definiert, einschließlich eines Mindestabstands von 15 % zur Grundsicherung. Nordrhein-Westfalen hat nun die Besoldungsberechnung geändert: Neben der Beamtenbesoldung wird ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt, bei Bedarf ergänzt durch einen Zuschlag. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio prüft die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen umfassend.
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