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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Veranstaltung: juristisches Seminar "Kunst und Kommunikation", Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es schwerpunktmäßig um die sogenannte Schockwerbung am Beispiel der Benetton-Werbekampagne. Dabei soll ihre verfassungsrechtliche Beurteilung im Fokus stehen, wobei nicht nur die durch gerichtliche Urteile bereits beleuchteten Grundrechte nach ihrer Relevanz für den Fall ausgewertet, sondern auch die von der Rechtsprechung in diesem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Veranstaltung: juristisches Seminar "Kunst und Kommunikation", Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es schwerpunktmäßig um die sogenannte Schockwerbung am Beispiel der Benetton-Werbekampagne. Dabei soll ihre verfassungsrechtliche Beurteilung im Fokus stehen, wobei nicht nur die durch gerichtliche Urteile bereits beleuchteten Grundrechte nach ihrer Relevanz für den Fall ausgewertet, sondern auch die von der Rechtsprechung in diesem Fall wenig beachtete Kunstfreiheit und ihre Beziehung zur wirtschaftlichen Betätigung beleuchtet werden soll. Art. 5 GG soll im Vordergrund stehen.
Autorenporträt
Markus Giesecke wurde am 15. April 1979 in Regensburg geboren und ist seit 2011 als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher für die Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch tätig. Für die englische Sprache ist er als Übersetzer vor dem Landgericht Regensburg öffentlich bestellt und allgemein vereidigt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Übersetzung und Beglaubigung von Urkunden, Zeugnissen, rechtlichen Dokumenten, Gerichtsurteilen, Jahresabschlüssen etc.